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aeterno Trauerhäuser

Finanzierung der Bestattungsvorsorge

Damit der Abschiedsweg sorgenfrei verläuft

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen muss jeder selbst dafür sorgen, dass ausreichende Mittel für die Beerdigung vorhanden sind. Die aeterno Trauerhäuser, die über Standorte in Lüdenscheid und Bergneustadt verfügen, sind Ihr zuverlässiger, kompetenter und einfühlsamer Partner für die Bestattungsvorsorge. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, mit denen ein würdiges Begräbnis frei von finanziellen Sorgen realisiert werden kann.

Die Finanzierungsarten im Überblick

Die bekannteste Form der Vorsorge ist sicherlich die Sterbegeldversicherung, die heute bei fast allen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden kann. Die Sterbegeldversicherung ist praktisch eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Vor dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist eine Beratung dringend zu empfehlen. Eine Alternative stellt die Sterbekasse dar. Hier zahlen Sie über einen bestimmten Zeitraum feste Beiträge in einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ein. Außerdem ist es auch möglich auf einem sogenannten Sperrkonto Mittel an den Zweck der Beerdigung gebunden einzuzahlen. Ein solches Sperrkonto können wir Ihnen als Fremdgeldkonto sicher einrichten. Wir verwalten Ihre Geldbeträge, die Sie für den Sterbefall zurücklegen möchten. Im Rahmen der Vorsorge für Ihre Bestattung können Sie detailgenau festlegen, wie Ihre Beerdigung gestaltet werden soll. Staatliche Sterbegelder gibt es heute nur noch für die Beamten des Bundes und einzelner Bundesländer.

Die Sterbegeldversicherung

Viele Personen, die auf der Suche nach einer passenden Finanzierung für Ihre Bestattungsvorsorge sind, interessieren sich für eine Sterbegeldversicherung. Sie hat viele Vorteile, denn Sie können gleichzeitig Kapital für Ihre Altersvorsorge und zur Finanzierung Ihrer Bestattung bilden. Haben Sie bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag im Zusammenhang mit einem Bestattungsvorsorgevertrag an uns abzutreten. Sprechen Sie uns an! Wir können Ihnen auch ein individuelles Angebot für eine Sterbegeldversicherung vermitteln, das sich an Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Alter und Ihren finanziellen Möglichkeiten orientiert.

Sterbekassen

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es verschiedene Sterbekassen, die in der Regel aufeinen bestimmten Personenkreis oder auf eine bestimmte Region beschränkt sind und als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit fungieren. Außerdem sind alle Sterbekassen eingetragene Vereine (e.V.) und Mitglied des Sterbekassenverbandes e.V. Im Gegensatz zuherkömmlichen Versicherungsgesellschaften besitzen sie keine Anteilseigner, unterliegen aber der deutschen Versicherungsaufsicht. Laut Aussagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen bieten viele Sterbekassen bessere Renditechancen als die Sterbegeldversicherungen. Nachteilig wirkt sich jedoch aus, dass Ihr Geld im Falle einer Insolvenz der Sterbekasse nicht vor einem teilweisen oder vollständigen Verlust geschützt ist.

Das Sperrkonto/Fremdgeld

Möchten Sie die Vorsorge für Ihre Bestattung in unsere Hände geben, richten wir Ihnen gern ein Fremdgeldkonto ein, das auch Sperrkonto genannt wird. Wir sind der Kontoinhaber, während Sie der wirtschaftlich Berechtigte sind, was die Einlage entsprechend sichert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, in beliebigen Teilbeträgen Geld auf dieses Konto einzuzahlen. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen die Vorteile auf, die Ihnen das Sperrkonto bzw.Fremdgeldkonto bietet.

Sterbegeld

Bis zum Jahre 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen für ihre verstorbenen Mitglieder ein Sterbegeld. Es konnte von den Hinterbliebenen genutzt werden, um eine würdige Bestattung zu ermöglichen. Heute erhalten nur noch bestimmte privilegierte Personengruppen dieses Geld und das unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Es handelt sich dabei ausschließlich um Beamte. Neben den Beamten des Bundes können auch Beamte einzelner Bundesländer in den Genuss dieser Regelung kommen. Gesonderte Bestimmungen gelten beim Unfalltod eines Arbeitnehmers oder Auszubildenden. Hier zahlt die gesetzliche Unfallversicherung einen festen Betrag an die Hinterbliebenen, den sie zur Finanzierung für die Bestattung verwenden können.

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