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aeterno Trauerhäuser

Fragen und Antworten

Was muss ich im Trauerfall als erstes tun?

Verständigen Sie den Hausarztes, der den Tod bescheinigt. (In Heimen oder Kliniken übernimmt dies die Klinikleitung)
Danach wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens.

Wird der Verstorbene direkt im Sarg aus der Wohnung getragen?

Dies ermöglichen wir, wenn die Räumlichkeiten ebenerdig zu erschließen sind und es auch sonst zulassen. Grundsätzlich werden für die Hausabholung spezielle Überführungstragen eingesetzt, die eine Überführung in Würde auch ohne Sarg ermöglichen.

Muss ich den Sterbefall bei Behörden melden?

Der Sterbefall ist dem Standesamt am Sterbeort spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen, das dann die Beurkundung vornimmt. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Dies ist Teil unseres Dienstleistungsangebotes. Gerne erledigen wir diese Verwaltungsakt - aber auch weitere, ggf. später notwendige Formalitäten - für Sie.

Welche Unterlagen benötigt der Bestatter kurzfristig?

War der Verstorbene...

ledig: Geburtsurkunde und Personalausweis

verheiratet/verpartnert: Heiratsurkunde (Stammbuch) und Personalausweis

verwitwet: Heiratsurkunde (Stammbuch), Sterbeurkunde des Ehepartners und Personalausweis

geschieden: Heiratsurkunde (Stammbuch), Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Personalausweis

Kann ich mich vom Verstorbenen in Ruhe verabschieden, wenn er bereits im Sarg liegt?

Dies ist in einem unserer Abschiedsräume jederzeit möglich.

Kann der Verstorbene auch außerhalb von Deutschland beerdigt werden?

Grundsätzlich sind auch Überführungen des Verstorbenen in andere Länder möglich, wenn das Land die Genehmigung zur Bestattung erteilt hat.

Wie lange dauert es, bis der Verstorbene bestattet wird?

Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Beisetzung des Sarges bzw. die Einäscherung ist grundsätzlich spätestens am 10. Tag vorzunehmen. Für die Urne mit der Totenasche gilt in NRW eine Beisetzungsfrist von 6 Wochen. Der genaue Termin richtet sich nach der Friedhofsverwaltung, dem Pfarrer oder Traueredner und nach Ihren Wünschen.

Wieso ist ein Sarg für eine Urnenbestattung nötig?

Bestattungsrechtlich herrscht in Deutschland eine sogenannte Sargpflicht für die Einäscherung. Die Verwendung eines Sarges ist also gesetzlich vorgeschrieben.

Kann der Verstorbene auch in seinen eigenen Kleidern bestattet werden?

Auf Ihren Wunsch kleiden wir den Verstorbenen in eigene Kleider, die Sie aussuchen und uns übergeben. Darüberhinaus bieten wie eine Auswahl an Sterbewäsche an.

Darf ich die Urne des Verstorbenen mit nach Hause nehmen?

Nein, dies lässt das Bestattungsrecht nicht zu.

Kann man auch im eigenen Garten bestattet werden?

Nein, dies lässt das Bestattungsrecht nicht zu. Die Urne ist auf einem Friedhof oder in einem Friedwald zu bestatten. Möglich ist auch die Seebestattung und - sofern eine eigenschriftliche Verfügung des Verstorbenen zu Lebzeiten vorliegt - die Verstreuung der Asche wiederum auf einem Friedhof, der diese Bestattungsform anbietet.

Neuere Bestattungsformen sind im Entstehen, wie zB die Baumbestattung, bei der die Totenasche dem Wurzelballen eines jungen Baumes beigefügt wird. Als Alternative zur Erdbesattung gibt es die sogenannte Re-Erdigung, bei der aus dem Leichnam binnen 40 Tage auf natürliche Weise neue Erde ensteht. Es sind derzeit nicht alle Sonderformen der Bestattung in Deutschland bzw. allen Bundesländern möglich. 

Wie kann ich sicher sein, dass auch tatsächlich nur die Asche des Verstorbenen in der Urne ist?

In Deutschland wird jeder Verstorbene einzeln verbrannt und die gesamte Asche dieses Verbrennungsvorganges wird in die jeweilige Urne gefüllt.

Ich kann mich nicht um die Grabpflege kümmern – was gibt es da für Möglichkeiten?

Für die Grabpflege kann ein Dauergrabpflegevertrag ggf. über die Friedhofsverwaltung mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen werden. Bei pflegefreien Grabstätten ist die Grabpflege bereits in der - gegenüber einem Wahlgrab höheren - Gebühr enthalten. 

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung müssen die Erben tragen - man könnte auch sagen: das Erbe. Denn grundsätzlich werden Bestattungskosten aus dem vorhandenen Vermögen des Verstorbenen beglichen; d.h. das Erbe besteht aus dem Vermögen, das nach der Deckung der Kosten für die Beerdigung verbleibt. Um die Beerdigung kümmern, also ein Bestattungsinstitut beauftragen, das Nutzungsrecht für eine Grabstelle erwerben etc. muss der oder die sogenannte Bestat­tungs­pflich­tige. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte bzw. eingetragene Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­cht Ihnen aeterno mit seinem Partner ADELTA Finanz AG gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Bahrwagen mit Decke
Fragezeichen vor Steinhintergrund

ohne Titel

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